HU vorbereiten: Was Sie selbst prüfen können
Stand: 09.10.2026
Vor der Hauptuntersuchung (HU) können Sie Licht, Reifen, Scheiben, Ausstattung und Papiere selbst kontrollieren. Das spart oft eine Nachprüfung. Ein Pkw muss nach der Erstzulassung nach 36 Monaten zur HU, danach alle 24 Monate (Anlage VIII StVZO).
Fristen
Die Frist endet mit dem Monat, der auf der Prüfplakette steht. Bis Ende dieses Monats muss das Fahrzeug vorgeführt werden. Die Pflicht zur HU ergibt sich aus § 29 StVZO.
Papiere und Ausstattung
Nach der ADAC-Checkliste gehören zur HU:
- die Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Umbauten die Nachweise dafür, zum Beispiel bei Tuning
- Verbandkasten, dessen Haltbarkeitsdatum Sie prüfen
- Warndreieck und Warnweste
- eine abnehmbare Anhängerkupplung, falls vorhanden
Was Sie selbst prüfen können
Der ADAC nennt unter anderem diese Punkte:
- Licht: alle Leuchten, auch die Kennzeichenbeleuchtung hinten.
- Kennzeichen: gut sichtbar und fest montiert.
- Reifen: Mindestens 1,6 Millimeter Profil sind Pflicht (§ 36 Absatz 3 StVZO). Der ADAC empfiehlt 3 Millimeter bei Sommerreifen und 4 Millimeter bei Winterreifen.
- Scheiben und Sicht: Scheibenwischer und Waschanlage, Innen- und Außenspiegel. Die Frontscheibe darf im Sichtbereich keine Risse oder Schäden haben.
- Gurte: Schäden an Sicherheitsgurten und Gurtschlössern gelten als erheblicher Mangel.
- Kontrollleuchten: Airbag- oder ABS-Leuchte dürfen nur kurz beim Start aufleuchten. Brennt eine dauerhaft, lassen Sie die Ursache in einer Werkstatt prüfen.
- Flüssigkeiten: keine Öl- oder sonstigen Verluste.
- Hupe und Auspuff: Die Hupe muss funktionieren, der Auspuff dicht und nicht zu laut sein.
- Bremsen: keine starke Rostbildung, gleichmäßige Bremswirkung, keine ungewöhnlichen Geräusche.
Bremsen lassen sich ohne Hebebühne nur eingeschränkt beurteilen. Im Zweifel schaut eine Fachkraft nach.
Was bei Mängeln gilt
Die Anlage VIII StVZO unterscheidet:
- Keine Mängel: Sie erhalten die Plakette.
- Geringe Mängel: Sie werden im Bericht vermerkt. Sie müssen sie unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats, beheben lassen.
- Erhebliche Mängel: keine Plakette. Beheben Sie die Mängel und stellen Sie das Fahrzeug innerhalb eines Monats nach der HU zur Nachprüfung vor, mit dem Untersuchungsbericht. Verpassen Sie die Frist, ist eine neue vollständige HU fällig.
- Verkehrsunsicher: Die Plakette wird entfernt und die Zulassungsbehörde benachrichtigt. Auf öffentlichen Straßen darf das Fahrzeug nicht betrieben werden.
In der Mietwerkstatt
Kleine Mängel wie eine defekte Glühlampe, Wischerblätter oder die Reifen lassen sich oft selbst beheben. Wer dabei Unterstützung möchte: 27 von 160 Mietwerkstätten im Verzeichnis nennen Hilfe vom Fachmann. Bremsen, Airbags und Hochvolt-Systeme gehören in eine Fachwerkstatt. Wie ein Räderwechsel abläuft, steht im Ratgeber Reifen selbst wechseln.
Eine Werkstatt in Ihrer Nähe finden Sie auf der Startseite.
Quellen
Abgerufen am 09.10.2026:
- ADAC: HU-Checkliste
- § 29 StVZO: Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger
- Anlage VIII StVZO: Untersuchung der Fahrzeuge
- § 36 StVZO: Bereifung und Laufflächen
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